- Unternehmen und Institutionen mit berechtigtem Sicherheitsinteresse
- Einrichtungen der Bundes- und Landesbehörden sowie für Kommunalverwaltungen
- im Rahmen der Pflicht alle drei Jahren eine Fortbildung mit einem Stundenumfang von 16 Stunden zu absolvieren
- diese Fortbildung erfüllt die Vorgaben der DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten vom Dezember 2020 (vorher BGI/GUV-I 847,
VdS 3111, vfdb 12-09/01)
- PRÄVENTION + SICHERHEIT + AUFTRAGSERFÜLLUNG
- Entwicklung der Fähigkeit zum Aufbau und Betrieb eines Notfallmanagementsystems
- Anwenden der Notfallpläne einer Institution
- Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Begrenzung eines Schadens
- Steuerung der Notfallteams / Selbstschutzkräfte in der Institution
- Einführung in das Notfallmanagement
- gesetzliche und normative Vorgaben
- Identifizierung der Gefährdungen mit besonderem Notfallpotential
- Strukturierung und Aufbau einer Notfallorganisation
- Verantwortlichkeiten im Notfall
- Erstellen eines Notfallhandbuches, Notfallplänen und Notfallprozeduren
- Erstellen eines Alarmierungsplans
- Bereitstellen von notwendigen Informationen, Pläne und Hilfsmitteln
- Sofortmaßnahmen im Rahmen eines Notfallreaktionskonzeptes
- Meldeketten und Auftragserteilung
- interne und externe Kommunikation im Notfall
- Erläuterung des Zusammenwirkens mit dem Krisenmanagement der Institution
- psychologische Betrachtung des Notfalls
- Führung und Teamarbeit
- Feststellung des Schulungsbedarfes und Durchführungen von Schulungen
- Entwicklung eines Übungsprogrammes und Durchführungen von Übungen
- Weiterentwicklung und Verbesserung der Notfallorganisation
- Gruppenarbeit
- 2 Tage (16 Unterrichtseinheiten)
- nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, wir erstellen Ihnen ein Angebot
- wir orientieren uns dazu umfänglich an Ihren Vorstellungen hinsichtlich des Preises und des Umfangs und planen mit Ihnen individuell