- Mitarbeiter in Unternehmen, Institutionen, Einrichtungen der Bundes- und Landesbehörden sowie für Kommunalverwaltungen die bereits als Brandschutzbeauftragte tätig sind
- im Rahmen der Pflicht alle drei Jahren eine Fortbildung mit einem Stundenumfang von 16 Stunden zu absolvieren
- diese Fortbildung erfüllt die Vorgaben der DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten vom Dezember 2020 (vorher BGI/GUV-I 847,
VdS 3111, vfdb 12-09/01)
- PRÄVENTION + SICHERHEIT + AUFTRAGSERFÜLLUNG
- Entwicklung der Fähigkeit zur Konzeption und Durchführung von eigenen Schulungs- und Übungseinheiten
- Betriebliches Notfallmanagement
- personelle und organisatorische Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes
- Einführung betriebliche Fortbildung
- Unterweisungen im betrieblichen Brandschutz
- Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern
- Ausbildung von Evakuierungshelfern
- Räumungsübungen
- Didaktik und Methodik
- 2 Tage (16 Unterrichtseinheiten)
- nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, wir erstellen Ihnen ein Angebot
- wir orientieren uns dazu umfänglich an Ihren Vorstellungen hinsichtlich des Preises und des Umfangs und planen mit Ihnen individuell